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vhs Aschaffenburg
Luitpoldstr. 2
63739 Aschaffenburg

Tel. 06021/38688-0
Fax 06021/38688-20
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volshochschule (vhs) Aschaffenburg (AGB) (Stand: Juni 2007)

1.       Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Eine Teilnahme an vhs-Kursen und Seminaren ohne Anmeldung ist nicht möglich. Nach Vertragsabschluss ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Zahlung der Kursgebühr und etwaiger Materialkosten verpflichtet.

2.       Anmeldeform
Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen der Anmeldung bei der vhs. Eine vorherige Beratung ist empfehlenswert. Bei Vorträgen, Führungen, Reisen und Schulabschlusslehrgängen gelten Sonderformen der Anmeldung.

3.       Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält mit Abschluss des Vertrages eine Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung oder eine Eintrittskarte bei Einzelveranstaltungen. Diese sind nicht übertragbar. Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs ist nur mit einer gültigen Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung möglich. Die Anmeldebestätigung ist am ersten Kurstag der Kursleitung vorzuzeigen.

4.       Teilnahmegebühr
Die vereinbarte Teilnahmegebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Gebühr wird per Abbuchungsermächtigung von der angegebenen Bankverbindung eingezogen. Wird die Lastschrift, aus Gründen die die vhs nicht zu vertreten hat, von der Bank nicht eingelöst, werden die Rücklastschriftgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 5.- € zusätzlich berechnet.

5.       Rücktritt der vhs vom Vertrag.
Die vhs kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
5.1. Wenn sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
5.2. Wenn der Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht bzw. wenn die verpflichtete Kursleitung aus Gründen ausfällt, die nicht im Einflussbereich der vhs liegen und die vhs keine Ersatzkursleitung stellen kann. Die Teilnehmergebühr wird in diesen Fällen zurückerstattet.

6.       Rücktritt der Teilnehmerin/des Teilnehmers vom Vertrag
Der Rücktritt muss schriftlich dem vhs-Büro mitgeteilt und die Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung zurückgegeben werden.

6.1.    Rücktritt vor Kurs- bzw. Seminarbeginn:
Ein Rücktritt ist nur bis 2 Wochen vor Kursbeginn möglich. Eine Verwaltungsgebühr von 5 € ist zu bezahlen.

6.2.    Rücktritt nach Beginn des Kurses/Lehrgangs:
Ein Rücktritt ist nur aus Krankheitsgründen möglich, eine entsprechende Bestätigung ist vorzulegen. Unterrichtszeiten, die vor Eingang der schriftlichen Abmeldung liegen, werden nicht erstattet. Die vhs behält zusätzlich 20 % der Teilnehmergebühr, mindestens aber 5 € als Ausfallkosten ein und erstattet den Rest zurück.

6.3.    Rücktritt bei Wochenend-/Tages- und Powerkursen:
Ein Rücktritt ist nur bis 2 Wochen vor Beginn möglich. Eine Verwaltungsgebühr von 5 € ist zu zahlen.

6.4.    Bei Prüfungen:
Es gelten die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner. Fremdkosten, die der vhs durch die Abmeldung entstehen, sind immer zu tragen, zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 5 €.

6.5.    Bei Studienfahrten und -reisen:
Fremdkosten, die der vhs durch die Reisevertragspartner entstehen, sind immer zu tragen. Rücktrittstermine sind in den Reisebeschreibungen geregelt.

7.       Materialkosten
Bei einem Rücktritt nach bzw. später als 14 Tage vor Kursbeginn sind die Materialkosten voll zu bezahlen.

8.       Schadenshaftung
Die Schadenshaftung der vhs ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz für Fälle jedweder Art.

9.       Leistungsumfang
Umfang und Art der Leistung ergeben sich aus dem halbjährlich erscheinenden vhs-Programmheft. Der Kursleiter/die Kursleiterin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen, zur Abgabe von Zusagen und zur Annahme von Rücktritten nicht berechtigt. Änderungen bedürfen immer der Schriftform.

10.   Bei Kinderkursen verpflichten sich die Eltern/Erziehungsberechtigten, die Kinder unmittelbar nach Unterrichtsende vor dem Unterrichtsraum abzuholen.

11.   Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Das Kopieren eingesetzter EDV Software ist verboten. Ohne Genehmigung darf ausgeteiltes Lehrmaterial nicht vervielfältigt werden.

12.   Datenschutz
Wir speichern und verwenden Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Daher geben wir Adressen und Telefonnummern von Dozenten und Teilnehmern nicht weiter. Anfragen an Dozenten leiten wir in dringenden Fällen weiter.

 

Sonstige Vereinbarungen und allgemeine Hinweise:

Die vhs begreift sich als Einrichtung, die im Interesse des Teilnehmers/der Teilnehmerinnen handelt und tätig wird. Auch ohne garantierten Rechtsanspruch können Sie mit folgenden Verfahrens- und Verhaltensweisen unsererseits rechnen und diese zu Ihrem Vorteil anwenden:

vhs für jedermann
Eine Teilnahme an vhs Veranstaltungen ist grundsätzlich für jedermann offen.

 
Anmeldung

Vorherige Anmeldung ist erforderlich bei allen Veranstaltungen, außer bei Vorträgen. Telefonische Anmeldungen können leider nicht bearbeitet werden. Für Lehrgänge schließen wir mit den Teilnehmern Ratenverträge ab.

 
Teilnehmererfassung auf EDV

Die vhs-Verwaltung arbeitet mit EDV. Nur so können wir die ständige Steigerung unseres Angebotes bewältigen. Bei der Anmeldung werden die Angaben des Anmeldeformulars (Name, Anschrift und Bankverbindung) auf EDV übernommen. Wir bitten Sie als vhs-Besucher um Ihr Einverständnis.

Auf speziellen Antrag kann die Löschung der Teilnehmerdaten nach Abschluss und Abrechnung des Semesters erfolgen. Teilnahmebescheinigungen sind anschließend nicht mehr auszustellen.

Vormerkungen:
Vormerkungen können nicht angenommen werden. Bei belegten Kursen erstellen wir jedoch eine Warteliste. Sie erhalten so die Chance einer Kursteilnahme bei eventuell frei werdenden Plätzen.

Voranmeldung:
Wer im abgelaufenen Semester einen Kurs oder einen Lehrgang besucht hat und sich zum direkten Fortsetzungskurs (im Programmheft mit „F“ nach der Kursnummer gekennzeichnet) anmelden will, kann die Voranmeldung in Anspruch nehmen. Diese Voranmeldung erfolgt im Kurs über die Kursleitungen und ist verbindlich.

Kurswechsel:
In begründeten Fällen können Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum dritten Kurstermin in einen anderen, gleichartigen Kurs wechseln, soweit dort Plätze frei sind.

Probeunterricht:
Der Besuch einer Kursstunde zur Probe ist nicht möglich.

Unterbesetzte Kurse:
Melden sich für einen Kurs/Lehrgang zu wenige Personen an, kann die Absage vermieden werden, wenn die Teilnehmer mit einem Gebührenaufschlag und/oder einer Stundenreduzierung einverstanden sind. Diese Regelung wird – in Abwandlung zur AGB § 5.2– gemeinsam zwischen der Kursleitung und den anwesenden Teilnehmern/Teilnehmerinnen am zweiten Kurstag festgelegt.

Gebühr/Materialkosten:
Die Teilnehmergebühren sind bei allen Kursen, Seminaren und Lehrgängen im Programmheft angegeben. Bei einigen Kursen fallen zusätzlich Materialkosten an. Diese werden zusammen mit der Teilnehmergebühr abgebucht bzw. je nach Kursbeschreibung direkt mit der Kursleitung abgerechnet.

Ermäßigungen:
Ermäßigungen können wir nur auf Antrag und nicht automatisch gewähren. Ein Telefonanruf/Mail genügt in den meisten Fällen. Nach Kursbeginn ist die Gewährung einer Ermäßigung nicht mehr möglich. Ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin kann nur eine Ermäßigung für sich in Anspruch nehmen. Einige vhs-Veranstaltungen sind von der Ermäßigung ausgenommen.
Die vhs bietet folgende Ermäßigungen:

- 8% der Kursgebühr bei Belegung mehrerer Kurse (gilt nicht für Material- oder Nebenkosten).

- 50% der Kursgebühr (außer Deutschkurse) für Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosengeld II.

- 25 % der Kursgebühr bei Deutschkursen für Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosengeld II.

Hierzu ist die Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides erforderlich.

Bescheinigungen
Für Kurse in den Bereichen „Berufliche Bildung und EDV“ stellt die vhs Teilnahmebescheinigungen aus. Voraussetzung dafür ist eine 80 % Anwesenheit im Kurs/Seminar. In den Programmbereichen „Sprachen, Gesundheit und Kultur“ können hingegen nur Anmeldebescheinigungen ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt 3 € und ist bar zu bezahlen.

Für die Steuererklärung erkennen die Finanzämter bereits die Anmeldebestätigung/Gebührenrechnung an.

Hausordnung/Garderobe/Fundsachen
Grundsätzlich gilt: alle Unterrichtsräume sind in Ordnung zu halten. Störungen des Unterrichtsbetriebes sind zu vermeiden. In allen Unterrichtsgebäuden, –räumen und Pausenhöfen besteht absolutes Rauchverbot. Zusätzlich gilt in unseren Gastschulen die dortige Hausordnung.